Der Tipp

Schäden nicht sofort beseitigen

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Auch wenn es nach einem Schaden in der Wohnung, in der Praxis oder am Gebäude schwerfällt, sollten Ärzte auf keinen Fall ohne Rücksprache mit dem Versicherer selbst mit den Reparaturarbeiten beginnen oder sie in Auftrag geben.

"Der Versicherer muss die Gelegenheit bekommen, den Schaden fachmännisch untersuchen zu lassen", sagt der Fachanwalt für Versicherungsrecht Arno Schubach. Er macht immer wieder die Erfahrung, dass Kunden einen Schaden sofort zu beseitigen beginnen. Dann stellt sich der Versicherer bei der Regulierung quer.

Grundsätzlich sollten Ärzte einen Schaden so schnell wie möglich dem Versicherer melden und mit Hilfe der Digitalkamera so umfangreich wie möglich dokumentieren. Sollte es später zu Streit mit dem Unternehmen kommen, kann ein gerichtlicher Sachverständiger auf Grundlage der Dokumentation den Schaden begutachten.

Art und Umfang der Reparaturen sollten Ärzten mit dem Versicherer abstimmen. Auch wenn der Handwerker dazu rät, zum Beispiel Leitungswasserrohre komplett auszutauschen, zahlt der Versicherer nur für den konkreten Schaden. (akr)

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