Privater Berufsunfähigkeitsschutz ohne Nachfragen

Für Ärzte gibt es jetzt eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der vor Vertragsabschluss keine lästigen Gesundheitsfragen gestellt werden. Doch so ganz ohne Haken ist das Angebot nicht.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Ein kleiner Unfall samt Klinikaufenthalt, und schon lehnt mancher Versicherer einen Vertrag ab.

Ein kleiner Unfall samt Klinikaufenthalt, und schon lehnt mancher Versicherer einen Vertrag ab.

© Ralf Gosch / fotolia.com

Der Finanzvertrieb MLP hat mit dem Versicherer Standard Life ein Konzept für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entwickelt, das auf die besonderen Risiken von Medizinern zugeschnitten ist und bei dem Ärzte keine Gesundheitsfragen beantworten müssen. Die Police gibt es aber nur in Kombination mit einer Rürup-Rente oder einer privaten Rentenversicherung.

Eigentlich haben niedergelassene Ärzte per se einen hervorragenden Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Mit der obligatorischen Mitgliedschaft über die berufsständischen Versorgungswerke sorgen sie nicht nur für den Ruhestand vor.

Sie sind auch automatisch gegen Berufsunfähigkeit versichert. Im Ernstfall ist die Rente nicht schlecht. Die durchschnittliche monatliche Berufsunfähigkeitsrente der Ärzteversorgung Nordrhein zum Beispiel lag 2010 bei rund 2.190 Euro.

Das Versorgungswerk zahlt häufig nicht

Die Sache hat allerdings einen gravierenden Haken: Die Versorgungswerke haben sehr harte Kriterien für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Nur wenn Mediziner überhaupt nicht mehr in der Lage sind, ärztlich tätig zu sein, erhalten sie Geld.

Kann ein niedergelassener Arzt nach einer schweren Erkrankung seine Praxis nicht mehr führen, theoretisch aber noch als Gutachter arbeiten, geht er leer aus. Dafür ist unerheblich, ob er so eine Tätigkeit findet oder nicht.

Was zählt, ist die Tatsache, dass er theoretisch noch Geld verdienen könnte. Aus diesem Grund kann es für Ärzte sinnvoll sein, eine zusätzliche Absicherung in Form einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Denn Ärzte mit Vorerkrankungen haben oft Schwierigkeiten, eine Police zu vertretbaren Preisen abzuschließen. Die Anbieter sind sehr wählerisch. Sie wollen keine, wie es im Branchenjargon heißt, "schlechten Risiken".

Versicherer informieren sich über Konkurrenz

Vor einem Abschluss müssen Interessierte deshalb in der Regel Fragebögen mit ausführlichen Gesundheitsfragen ausfüllen. Die Bewertung der Anworten ist je nach Versicherer sehr unterschiedlich. Manche Anbieter wollen Kunden schon deshalb nicht, weil sie mit ihrem Partner eine Paartherapie gemacht haben.

Hinzu kommt: Wer einmal von einem Anbieter aus welchen Gründen auch immer einen Korb bekommen hat, hat schlechte Karten, bei einem anderen einen Vertrag zu erhalten. Denn die Versicherer informieren sich darüber, ob die Konkurrenz Interessierte schon einmal abgelehnt hatten.

Bei der Branchenlösung für niedergelassene Ärzte von MLP und Standard Life kann das nicht passieren. Denn Vermittler und Versicherer wollen gar keine Details über den Gesundheitszustand, eventuelle Therapien oder Klinikaufenthalte wissen.

"Dabei sind bis zu 1000 Euro Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung einschließbar - es ist lediglich eine Dienstobliegenheitserklärung abzugeben", sagt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge bei MLP. In der Erklärung bestätigen Ärzte unter anderem, dass sie voll arbeitsfähig, nicht schwerbehindert und in den vergangenen zwölf Monaten nicht mehr als 20 Arbeitstage krank gewesen sind.

Möglicher Steuervorteil, aber mickrige Altersrente

Der Versicherer springt auch ein, wenn die Behörden den Arzt aufgrund einer Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz zu einer Pause zwingen. Leiden Ärzte etwa unter Hepatitis oder einer anderen anstreckenden Krankheit, können die Ämter ein Tätigkeitsverbot aussprechen.

Die Berufsunfähigkeitsrente wird für die Dauer des Verbots gezahlt, wenn die Behörde es für mindestens sechs Monate ausspricht.

MLP verkauft die Berufsunfähigkeitsversicherung nur in Kombina tion mit einer Altersvorsorge wie der Rürup-Rente oder einer privaten Rentenversicherung. Ärzte haben bei einer Ergänzung zur Rürup-Rente den Vorteil, dass sie auch die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsrente zunächst teilweise und später komplett steuerlich geltend machen können.

Ein 40-jähriger Allgemeinmediziner zahlt für eine Basisrente mit dem Zusatzschutz für das Endalter 67 und 1.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente im Monat rund 145 Euro. Dabei handelt es sich um eine fondsgebundene Police mit einer garantierten monatlichen Rente von rund 52 Euro im Monat, bei einer Wertentwicklung von vier Prozent verspricht der Anbieter rund 185 Euro Rente.

Verbraucherschützer warnen vor der Kombi von Altersvorsorge und Risikoschutz, denn die Policen schwächen sich gegenseitig: Die Prämie für den Risikoschutz schmälert die Altersversorgung und die Deckung ist oft nicht hoch genug.

Ärzte sollten vor einem Abschluss unbedingt eine neutrale Meinung einholen und mit ihrem Steuerberater sprechen, inwieweit sie überhaupt von den steuerlichen Vorteilen profitieren können.

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