Der konkrete Versicherungsfall

Private Haftpflicht greift nicht bei Ehrenamt

Wer in seiner Freizeit ehrenamtlich für einen Verein tätig ist, sollte sich gut absichern. Wer als Schatzmeister mit Geld zu tun hat, muss ohne Schutz mit seinem Privatvermögen haften. Die private Haftpflicht zahlt hier nicht.

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Frage: In der Freizeit engagiere ich mich ehrenamtlich als Schatzmeister in einem Kulturverein. Hilft meine private Haftpflichtversicherung, wenn ich dabei einen Schaden anrichte?

Antwort: Nein. Viele Versicherer schließen ehrenamtliche Tätigkeiten von vornherein vom Schutz aus, andere beschränken die Deckung auf "nicht-verantwortungsvolle" Tätigkeiten.

Als Schatzmeister sind Sie Mitglied des Vorstands und repräsentieren den Verein - verantwortungsvoller geht es nicht.

Weil Vorstandsmitglieder für fahrlässig verursachte Schäden im Zweifel mit dem eigenen Vermögen haften, sollten sie sich Gedanken über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung machen, sagt Roland Weber, Anwalt für Vereins- und Verbandsrecht in München.

"Gegenüber Außenstehenden kann der Vorstand mit seinem Privatvermögen haften, wenn eine Pflichtverletzung im Rahmen seiner Vorstandstätigkeit zu einem Schaden führt", erklärt Weber.

So erging es der Führungsmannschaft eines Münchener Musikvereins. Für eine Feier engagierte der Verein drei italienische Künstler, versäumte aber das Geld für eine spezielle Steuer zurückzustellen, die auf den Auftritt fällig war.

Vereine müssen Schutz zusätzlich kaufen

Weil die Vereinskasse leer war, mussten der erste Vorsitzende, sein Vertreter und der Schatzmeister mit ihrem eigenen Geld die Kosten von mehreren Tausend Euro tragen.

"Wenn Vereine fünf- oder sechsstellige Umsatzbeträge haben, dann empfiehlt sich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung", sagt Weber. Der Schutz kostet den Verein ungefähr 30 Euro im Monat (Deckungssumme 100.000 Euro).

Zu den Pflichten des Vorstands gehört, dass der Verein alle wichtigen Policen hat. Personen- und Sachschäden, die bei vereinsüblichen Aktivitäten geschehen, wie sie die Satzung definiert, sind über die Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert.

Wenn der Kulturverein aber ein öffentliches Sommerfest organisiert, um die Vereinskasse aufzubessern, muss er zusätzlichen Schutz kaufen, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherschutzzentrale NRW. "In diesem Fall wäre die Veranstalterhaftpflicht zuständig", sagt sie.

Ehrenamtliche medizinische Tätigkeiten können übrigens über die Berufshaftpflichtpolice versichert sein. Weil das aber nicht bei allen Anbietern so ist, sollten Ärzte sich das vom Versicherer extra bestätigen lassen. (tau)

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