PKV
Längere Kündigungsfrist nach Beitragserhöhung
KÖLN. Privat Krankenversicherte können künftig nach einer Beitragserhöhung ihres Versicherers etwas länger überlegen, ob sie kündigen wollen oder nicht. Die Frist hat sich sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden von einem Monat auf zwei Monate verlängert.
Die Verbesserung der Kundenposition ist Teil der vom Bundestag für die PKV beschlossenen Änderungen am Versicherungsvertragsgesetz. Der Gesetzentwurf geht Anfang März noch in den Bundesrat. Da es im Bundestag aber eine breite Mehrheit gab - nur die Grünen haben sich enthalten - ist mit einem Scheitern nicht zu rechnen.
Wenn sich der Versicherte nach einer Beitragserhöhung für den Anbieterwechsel entscheidet, muss er nach dem Entwurf dem bisherigen PKV-Unternehmen innerhalb von zwei Monaten den Nachweis vorlegen, dass er eine Anschlussversicherung abgeschlossen hat.
Der auf die PKV spezialisierte Versicherungsmakler Sven Hennig begrüßt die geplante Änderung. Die neue Kündigungsfrist nehme etwas zeitlichen Druck vom Kunden und gebe ihm die Chance, Auswahlfehler aus der Vergangenheit nicht zu wiederholen. (iss)