Schaden

Was tun, wenn der Versicherer nicht zahlt?

Sie zahlen nur einen Minimalbetrag oder tun so, als sei keine Schadensmeldung bei ihnen eingegangen. Die Taktiken mancher Versicherer, um die Regulierungssumme so gering wie möglich zu halten, sind vielfältig. Doch es gibt Hilfe.

Von Katrin Berkenkopf Veröffentlicht:

Köln. Im Frühjahr 2008 erlitt Robert P. einen Motorradunfall mit schwersten Verletzungen. Dreieinhalb Jahre später erkannte die Unfallversicherung einen Invaliditätsgrad von 70 Prozent an und zahlte ihm für seine dauerhaften körperlichen Einschränkungen eine Summe von 76.770 Euro.

Ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent sah die Police allerdings eine viermal höhere Leistung vor - kein Wunder, dass der Mann misstrauisch wurde und zu einem Anwalt ging. Am Ende bestätigten Gutachter, dass das Unfallopfer deutlich schwerer geschädigt war, die Versicherung zahlte weitere 300.000 Euro.

Öffentlich gemacht hat den Fall die Kanzlei Hennemann, die für Robert P. am Ende den juristischen Erfolg erzielte. Immerhin ersparte der Versicherer seinem Kunden einen Prozess.

In vielen anderen Fällen, in denen Geschädigte mit Versicherern um große Summen kämpfen, müssen sie dafür einen jahrelangen Prozessmarathon in Kauf nehmen.

Hinhalten, bis der Geschädigte aufgibt

Wenn Versicherungsnehmer Ärger mit der Schadenregulierung haben, geht es zum Glück nur in den wenigsten Fällen um ein Schadenvolumen, das existenzbedrohend ist. Claudia W. wartete viele Wochen, bis die Haftpflichtversicherung ihres Nachbarn einen Schaden von 3500 Euro an ihrem Auto bezahlte.

Der Fall war eigentlich klar, ein Bauzaun war auf das Fahrzeug gefallen, der Nachbar informierte sofort seinen Versicherer. Doch der behauptete erst einmal, keine Infos bekommen zu haben, obwohl es sogar eine Bestätigungsmail über den Eingang der Sache gab.

"Wir sind schon ein wenig genervt dadurch, denn für uns sieht es total nach Hinhaltetaktik aus", ärgert sich Claudia W.

Fachanwälte raten Versicherungskunden vor allem, hartnäckig zu bleiben und nicht vorschnell aufzugeben. Wer dennoch beim Versicherer selbst mit seiner Beschwerde nicht weiterkommt, hat verschiedene Möglichkeiten, gegen das Unternehmen vorzugehen.

Die Verbraucherzentralen bieten eine Beratung für Schadenfälle an, einige allerdings nur telefonisch. Natürlich kann man sich auch an einen Anwalt wenden - es gibt Fachanwälte für Versicherungsrecht. Das dürfte sich aber nur bei größeren Schäden lohnen, oder wenn man eine entsprechende Rechtsschutzversicherung besitzt.

Kunden können sich auch an die Finanzaufsicht BaFin wenden. Die Behörde darf allerdings keine verbindlichen Entscheidungen in Einzelfällen treffen.

Sie kann einen Verwaltungsakt erlassen und damit hoheitlich tätig werden, wenn sie bei Unternehmen einen Verstoß gegen Rechtsvorschriften feststellt - etwa weil ein Versicherer Klauseln geändert hat, ohne seine Kunden darüber zu informieren. Wenn die Aufsicht so etwas tut, dringt das allerdings nicht unbedingt nach außen, denn sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ombudsmann einschalten

Ein weiterer Weg ist der Versicherungs-Ombudsmann. Er akzeptiert aber nur Beschwerden, die nicht bereits von der BaFin bearbeitet werden. Im Jahr 2012 gingen bei der Schlichtungsstelle 17.263 Beschwerden ein, das waren etwas weniger als im Vorjahr.

Der weitaus größte Teil der Eingaben hatte einen Beschwerdewert von weniger als 5000 Euro. Bei Fällen von mehr als 100.000 Euro, also etwa schweren Personenschäden, ist der Ombudsmann nicht zuständig.

Ansonsten sind seine Entscheidungen für die Versicherer, die sich der Schlichtungsstelle angeschlossen haben, bindend. Für Auseinandersetzungen in der privaten Krankenversicherung gibt es übrigens eine separate Schlichtungsstelle, den PKV-Ombudsmann.

Weil sich die Beschwerden über Probleme mit der Schadenregulierung von Versicherern häufen und es einige entsprechend kritische Medienberichte gab, hat sich mittlerweile auch das Bundesjustizministerium eingeschaltet.

Es initiierte eine Umfrage bei den Justizbehörden, die allerdings nach Angaben des Ministeriums vom Sommer keine Belege für ein systematisches Fehlverhalten der Assekuranz lieferte. Dennoch bleibt das Ministerium am Thema. Im September gab es eine Anhörung, jetzt werden mögliche Gesetzesänderungen geprüft.

Die Arbeitsgemeinschaften für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein etwa fordert, über die Festsetzung genauer Fristen für die Regulierung und die Zahlung eines Verzugszinses für trödelnde Versicherer nachzudenken.

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