DKV

Kalkulationsfehler ohne Folgen

Der PKV-Anbieter DKV hat sich bei einem Tarif verrechnet. Die Beitragsgarantie der DKV bis 2015 greift trotzdem, versichert das Unternehmen.

Veröffentlicht:

KÖLN. Ein Kalkulationsfehler hat bei der Deutschen Krankenversicherung (DKV) eine aufwändige Neuberechnung notwendig gemacht. Eine unter anderm auch für den Tarif "BestMed 4" ausgesprochene Beitragsgarantie hat sich als voreilig herausgestellt - die Kunden bekommen die notwendige Beitragsanpassung aber erst einmal nicht zu spüren.

Noch im Mai 2013 hatte der DKV-Vorstandsvorsitzende Dr. Clemens Muth für verschiedene Tarife eine Beitragsgarantie bis zum 31. März 2015 ausgesprochen. Es schien klar, dass die für eine Prämienerhöhung notwendigen Faktoren nicht greifen würden. Doch schon wenige Tage später stellte sich heraus, dass bei der Einführung des Tarifs "BestMed 4" 2008 eine Position doppelt berücksichtigt worden war.

In der Folge mussten die Beiträge neu berechnet werden. Rund 58.000 Kunden haben seit 2008 zu viele Beiträge bezahlt. Im Durchschnitt sind das 1000 Euro, in der Spitze rund 4000 Euro. Bei den Versicherten, die nach wie vor bei der DKV versichert sind, schreibt das Unternehmen die Differenz verzinst der Alterungsrückstellung gut. Wer seit dem Vertragsabschluss gekündigt hat, dem wird das Guthaben ausgezahlt.

Durch die Neukalkulation ist zum 1. April 2014 eine Beitragsanpassung notwendig geworden. Die dafür notwendigen Mittel entnimmt das Unternehmen der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Dabei geht es um 20 Millionen Euro.

Rückstellungen von 39 Millionen Euro gebildet

Für 2013 hat die DKV wegen des Fehlers eine Rückstellung von 39 Millionen Euro gebildet. 2014 kommt eine weitere Rückstellung hinzu. Insgesamt hat der Fehler eine Finanzwirkung von 70 Millionen Euro.

"Der Versicherte kann sich auf die Beitragsgarantie verlassen, er zahlt bis zum 31. März 2015 keinen Mehrbeitrag", betont Muth. Kunden, die dann ab dem 1. April 2015 höhere Beiträge bezahlen müssen, erhalten ein Sonderkündigungsrecht. Im Schnitt beträgt die notwendige Prämienerhöhung 9,3 Prozent.

Vor Ankündigungen wie einer Beitragsgarantie werde man in Zukunft noch genauer hinschauen, sagt er. Fehler ließen sich aber nicht immer vermeiden. "Wichtig ist, wie man damit umgeht." Die DKV habe sich um Transparenz bemüht. (iss)

Mehr zum Thema

Drogenpolitik

Mit der Cannabis-Freigabe gewinnt die Selbstmedikation

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System