BSG stellt Weichen

Müssen Ärzte bald in die Rentenversicherung?

Neue Urteile des Bundessozialgerichts könnten manchen Ärzten etliche Probleme bereiten - denn ihnen droht womöglich die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung. Jetzt zählt der Blick auf die Details.

Von Monika Peichl Veröffentlicht:
Weichenstellung: Das Bundessozialgericht sieht für berufsfremd tätige Juristen keine Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, jedenfalls für Berufseinsteiger. Noch nicht geklärt ist, ob dies auch für angestellte Ärzte in berufsfremder Tätigkeit gilt.

Weichenstellung: Das Bundessozialgericht sieht für berufsfremd tätige Juristen keine Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, jedenfalls für Berufseinsteiger. Noch nicht geklärt ist, ob dies auch für angestellte Ärzte in berufsfremder Tätigkeit gilt.

© Stefan Sauer / dpa

NEU-ISENBURG. Festangestellte Unternehmensjuristen müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) kürzlich entschieden. Was bedeutet das für Ärzte, die nicht in den klassischen Berufsfeldern arbeiten?

Zuletzt hatte es bereits Entscheidungen aus Kassel gegeben, die Klarstellungen für das Befreiungsrecht von der gesetzlichen Rentenversicherung brachten.

Die Entscheidungen des BSG von Anfang April - schriftliche Begründungen liegen noch nicht vor - haben unter Juristen hohe Wellen geschlagen. Anders als einige Landessozialgerichte haben die Kasseler Richter ein Befreiungsrecht von der gesetzlichen Rentenversicherung verneint, und zwar auch dann, wenn die Unternehmensjuristen weiterhin zugelassene Rechtsanwälte sind.

Es entspreche der gefestigten Rechtsmeinung, "dass derjenige, der als ständiger Rechtsberater in einem festen Dienst- oder Anstellungsverhältnis zu einem bestimmten Arbeitgeber steht, in dieser Eigenschaft nicht als Rechtsanwalt tätig ist".

Allerdings hat das Gericht den betroffenen Syndikusanwälten, deren Zahl laut "Handelsblatt" etwa 40.000 beträgt, Vertrauensschutz eingeräumt. Die neue Rechtsauffassung habe keine Bedeutung für bereits ergangene Befreiungsentscheidungen.

Rechtsexperte sieht Auswirkung auf andere Kammerberufe

Nach Einschätzung von Professor Winfried Boecken, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Konstanz, haben die Entscheidungen auch für andere verkammerte Berufe wie Ärzte oder Apotheker Folgen.

"Die Versorgungswerke knüpfen an berufsspezifische Merkmale an", erläutert der Jurist. Wenn jemand nicht als Arzt oder Apotheker tätig sei, sondern als Grundlagenforscher in einem Pharmaunternehmen oder als Journalist in einem Verlag, "wird man das Beschäftigungsverhältnis rechtlich nicht so gestalten können, dass ein Verbleib im Versorgungswerk möglich ist".

Das dürfte nach seinen Worten ebenso für Ärzte, Apotheker oder Juristen gelten, die in den jeweiligen Kammern als angestellte Funktionäre arbeiten.

Sind Altfälle nicht betroffen?

Wer jedoch bereits von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, hat laut Boecken wahrscheinlich gute Chancen, dass die Befreiung auch für die Zukunft gilt.

Ein Wechsel des Arbeitgebers oder ein neues Vertragsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber würden dann nicht das Ende der Mitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk bedeuten. "Aber alle diejenigen, die quasi neu anfangen, können nicht mehr befreit werden."

Unter Juristen wird nun diskutiert, ob eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg hätte. Die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen nannte die Entscheidungen "katastrophal", sie gingen "von völlig falschen Vorstellungen zeitgemäßer anwaltlicher Tätigkeit aus" und verlangten nach einer Überprüfung durch die Verfassungsrichter.

Boecken sieht nach derzeitigem Kenntnisstand - die Entscheidungsgründe sind noch nicht veröffentlicht - dafür keine großen Chancen. "Die Befreiung der Unternehmensjuristen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist seit jeher im Hinblick auf die fehlende berufsspezifische Tätigkeit in Frage gestellt worden", so Boecken.

Er glaubt nicht, dass die Deutsche Rentenversicherung von sich aus Jagd auf bisher befreite Angestellte macht, wie manche Kritiker meinen.

Die Rentenversicherung sei an Recht und Gesetz gebunden. Es sei zu begrüßen, dass das BSG nunmehr für Klarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich des Umfangs des Befreiungsrechts gesorgt habe.

Entscheidungen des Bundessozialgerichts, Az.: B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 3/14 R

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