Streit mit der PKV

Besser zum Schlichter als zum Gericht?

Seit 15 Jahren besteht die PKV-Schlichtungsstellen. Experten zogen nun in Berlin eine überaus positive Bilanz – und zwar für Patienten und Versicherer. Denn bei der Schlichtung gibt es mehr Spielraum für die Belange des persönlichen Einzelfalls.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Insgesamt 5770 Beschwerden gaben Versicherte 2015 in die Hände des PKV-Ombudsmanns.

Insgesamt 5770 Beschwerden gaben Versicherte 2015 in die Hände des PKV-Ombudsmanns.

© Marco2811 / fotolia.com

BERLIN. Bei den Schlichtungsverfahren in der privaten Krankenversicherung (PKV) hat sich der Verzicht auf verbindliche Entscheidungen bewährt.

Angesichts der langen Vertragslaufzeiten und der Komplexität der Versicherungsbedingungen in der PKV sei es nicht günstig, Entscheidungen über die Köpfe der Versicherer hinweg zu fällen, sagte PKV- Ombudsmann Heinz Lanfermann bei der Feier zum 15-jährigen Bestehen der Schlichtungsstelle in Berlin. "Die Versicherer müssen nicht befürchten, dass Präzedenzfälle geschaffen werden."

Der PKV-Schlichter spricht bei Auseinandersetzungen zwischen Kunden und PKV-Unternehmen lediglich Empfehlungen aus, denen die Versicherer allerdings in fast allen Fällen folgen. 2015 gingen bei Lanfermann, der das Amt seit Anfang 2014 innehat, 5770 Beschwerden ein.

Angesichts von 43 Millionen Verträgen in der Voll-, Zusatz- und Pflegeversicherung ist das eine Quote von 0,013 Prozent. 2015 konnte der Ombudsmann den Versicherten in 27 Prozent der Fälle ganz oder zumindest teilweise weiterhelfen.

Kundenzufriedenheit vor Recht?

Für die Versicherten lasse sich durch Kulanz oft mehr erreichen als durch eine rein rechtliche Betrachtung der Sachlage, sagte der Jurist Lanfermann.

Das liegt seiner Einschätzung nach auch im Interesse der Unternehmen. "Die Berufung auf die Rechtslage ist keine Garantie für zufriedene Kunden, die aber die wichtigsten Werbeträger sind."

Er verwies darauf, dass das Verhältnis von Kunden und Versicherern in der PKV wegen der langen Vertragsdauer häufig mit der Ehe verglichen wird. Für beide gelte: "Eine Störung des Vertrauensverhältnisses sollte möglichst vermieden werden."

Weil man den privaten Krankenversicherer anders als die gesetzliche Krankenkasse nur schwer wechseln kann, ist ein Ombudsmann besonders wichtig, findet auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann.

Die außergerichtliche Streitschlichtung könne viel befriedender wirken als ein Gerichtsverfahren. "Was der Ombudsmann leistet, ist ein Beitrag zu dem, was wir im Gesundheitswesen dringend brauchen: ein bisschen Vertrauen."

Auch etwas für die GKV?

Der CDU-Politiker sieht die Einrichtung der PKV-Ombudsstelle auch als Eingeständnis der Versicherer, dass sie bei ihren Entscheidungen durchaus Fehler machen können. Das sei gut. "Die schlimmsten Fehler sind die vertuschten Fehler."

Die Unternehmen müssten im Interesse des Kollektivs unberechtigte Ansprüche abwehren, sagte der Vorsitzende des PKV-Verbands Uwe Laue. "Versicherer dürfen Rechtspositionen nicht so einfach räumen." Dem Ombudsmann sei es möglich, Einzelfälle zu prüfen und auf Notsituationen Rücksicht zu nehmen.

Der PKV-Schlichter hat sich nach Einschätzung von Laue bei allen Beteiligten hohes Ansehen und großes Vertrauen erworben. Er glaubt, dass die GKV-Versicherten froh wären, wenn sie eine vergleichbare Anlaufstelle hätten.

"Wenn dies eines Tages der Fall sein sollte, dann hätten sich die Dualität im deutschen Gesundheitswesen und der Ideen-Wettbewerb von gesetzlicher und privater Krankenversicherung um die beste Versorgung der Menschen ein weiteres Mal bewährt", sagte der Chef des PKV-Marktführers Debeka.

Da sich Schlichter anders als Richter auf die Logik des Einzelfalles und seine emotionalen Aspekte einlassen können, füllen sie eine Lücke, die der Rechtsstaat frei lässt, sagte Professor Otto Depenheuer, Direktor des Seminars für Staatsphilosophie und Rechtspolitik an der Uni Köln.

Er nannte einen wesentlichen Vorteil von Schlichtungsverfahren: "Beide Parteien können gesichtswahrend von ihren Maximalforderungen abrücken." Eine Voraussetzung dafür sei, dass die Verfahren nicht öffentlich sind.

Kompromisse könnten nur bei geschlossenen Türen gefunden werden. Genauso wichtig sei, dass die Teilnahme an den Verfahren freiwillig ist. "Freiwilligkeit und die Intransparenz der Streitschlichtung sind das Geheimnis ihres Erfolgs."

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