Der Konkrete Fall

Neues Kennzeichen ab 1. März für E-Bikes nötig?

Für Kleinkrafträder sind jedes Jahr zum 1. März neue Versicherungskennzeichen zu besorgen. Gilt das auch für E-Bikes?

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Frage: Mopeds und Mofas brauchen zum 1. März 2018 ein neues Versicherungskennzeichen. Das alte verliert seine Gültigkeit. Ich habe gehört, dass diese Regelung auch für Elektrofahrräder gilt. Stimmt das?

Antwort: Ja. Auch Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 Stundenkilometer brauchen speziellen Haftpflichtschutz und damit eine Versicherungsplakette. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Halter von Kleinkrafträdern wie Mofas und Mopeds, aber auch Elektrofahrrädern, Segways, Quads, E-Rollern und motorisierten Krankenfahrstühlen müssen sich deswegen seit 1. März 2018 um eine neue Plakette mit blauer Schrift kümmern, damit sie weiter Versicherungsschutz haben. "Wer dennoch mit dem alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar", teilt der Verband mit. Bei einem selbst verschuldeten Unfall mit einem unversicherten Fahrzeug muss der Fahrer dann alle Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

Mofa-, Moped- und Elektrofahrradfahrer erhalten das neue Versicherungskennzeichen in der nächstgelegenen Geschäftsstelle ihres Versicherers und bei einigen Banken, Sparkassen und Automobilclubs. Anders als bei Pkw müssen Kleinkrafträder und ähnliche Fahrzeuge nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden, damit sie auf öffentlichen Straßen unterwegs sein dürfen. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind ausreichend. Die Farbe dieser bis jeweils Ende Februar gültigen Plaketten ändert sich im Jahresturnus zwischen schwarz, blau und grün. Dadurch soll auf den ersten Blick erkennbar sein, ob ein Fahrzeug mit aktuellem Versicherungsschutz unterwegs ist oder nicht. (acg)

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