Versicherungstipp

Selbstbehalt bei Mietwagen vermeiden

Veröffentlicht:

KÖLN. Wer im Urlaub mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte darauf achten, dass der Versicherungsvertrag auf Kürzungen bei grober Fahrlässigkeit verzichtet. Das rät die Stiftung Warentest. Sonst kann es zu bösen Überraschungen kommen und der Fahrer bleibt trotz Vollkasko auf einem Schaden sitzen.

Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück: Ein Autofahrer war mit einem anderen Pkw zusammengestoßen, weil er in das Navigationsgerät geschaut hatte. Der Versicherer musste nur 65 Prozent des Schadens übernehmen (Az.: 2 O 1300/17). Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Mietwagen nur Angebote mit Vollkasko zu buchen, bei denen im Schadensfall keine Selbstbeteiligung anfällt.

Wichtig: Meist gehören Reifen und Fensterscheiben nicht zum Vollkaskoschutz, sie sollten aber mitversichert werden. Empfehlenswert ist, vor Antritt der Fahrt einen Blick in die Haftpflichtversicherung des Mietwagens zu werfen. Manche Anbieter im Ausland haben nur eine sehr geringe Versicherungssumme vereinbart. Sie sollte aber mehrere Millionen Euro betragen. (acg)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Drogenpolitik

Mit der Cannabis-Freigabe gewinnt die Selbstmedikation

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“