Baden-Württemberg

Pro Woche werden 500 Konten eröffnet

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Rund 13 000 niedergelassene Mediziner sind nach Paragraf 95 d SGB V gegenüber der KV verpflichtet, zum 30. Juni ihre Fortbildungspunkte nachzuweisen. Das teilte Dr. Oliver Erens, Pressesprecher der Landesärztekammer (LÄK) in Stuttgart mit.

Um den Arbeitsaufwand für den Erwerb des Zertifikates für den Arzt und für die Verwaltung so gering wie möglich zu halten, habe die Landesärztekammer Baden-Württemberg Fortbildungskonten eingerichtet, von denen bis zum 2. Juni 14 250 Kollegen Gebrauch gemacht hätten, berichtete Erens. Derzeit würden pro Woche über 500 neue Konten eröffnet. Möglich seien unter anderem auch automatisierte Buchungen von Fortbildungspunkten über den elektronischen Informationsverteiler.

Die Bearbeitungszeit für Zertifikatsanträge über die Konten beträgt derzeit eine Woche, für das papiergebundene Antragsverfahren sechs Wochen. (mm)

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