Berlin Institute of Health

Dritte Säule für die Berliner Charité

Das Berlin Institute of Health soll als eigenständiger Exzellenzbereich innerhalb der Charité Forschung vorantreiben und deutschlandweit Projekte fördern.

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BERLIN. Die Integration des Berlin Institute of Health (BIH) in die Berliner Uniklinik Charité soll zum Jahresbeginn 2021 perfekt sein. Das teilte die Wissenschaftssenatsverwaltung unter Leitung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller (SPD), der „Ärzte Zeitung“ auf Anfrage mit.

Im September hatte das Land Berlin mit dem Bund die Verwaltungsvereinbarung über das neue Verhältnis von BIH und Charité unterzeichnet. Das BIH soll demnach eine dritte Säule der Charité neben Klinik und Fakultät werden. Es erhält einen Sitz im Charité-Vorstand.

Trotz der wissenschaftlichen Integration soll wirtschaftliche Autonomie bestehen bleiben. Das BIH wird demnach zu 90 Prozent aus Bundesmitteln und zu 10 Prozent aus Landesmitteln finanziert. Das Wissenschaftsministerium des Bundes erhält einen Sitz im Aufsichtsrat der Charité. Dieses Modell ist bundesweit einzigartig.

Mit dem Max-Delbrück-Centrum (MDC), das am BIH bislang beteiligt war, wird eine „privilegierte Partnerschaft“ vertraglich vereinbart. Ziel der Strukturveränderungen ist es nach Angaben der Wissenschaftssenatsverwaltung von Berlin, mit dem BIH als eigenständigem Exzellenzbereich innerhalb der Charité die translationale biomedizinische Forschung voranzutreiben und künftig auch deutschlandweit Projekte zu fördern.

Damit die zwischen Bund und Berlin vereinbarten Veränderungen in Kraft treten können, müssen in Berlin etliche Landesgesetze geändert werden. Der Senat will über ein Mantelgesetz als „Gesetzespaket“ wesentliche Änderungen im „Gesetz über die Körperschaft des öffentlichen Rechts ‚Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft‘“ (MDC-Gesetz) und im Universitätsmedizingesetz (Unimed-Gesetz) gesammelt vornehmen.

Damit verliert das MDC seinen Status als Gliedkörperschaft des BIH und die dritte Säule der Charité wird gesetzlich verankert. Zudem wird das „Gesetz über das Berliner Institut für Gesundheitsforschung“ (BIG-Gesetz) aufgehoben, weil das BIH seinen Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts verliert, wenn es in die Charité integriert ist.

Nötig sind außerdem kleinere Änderungen an weiteren Gesetzen. So soll etwa im Personalvertretungsgesetz (PersVG) ein Personalrat für das BIH verankert werden.

Der Bund und das Land Berlin gehen davon aus, dass die Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. (ami)

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