Terminservice- und Versorgungsgesetz
Keine Euphorie in Brandenburg
Was bringt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) den Niedergelassenen? Bei der KV Brandenburg hält man eine Bewertung für zu früh.
Veröffentlicht:POTSDAM. Da manche der TSVG-Neuerungen durch die Selbstverwaltung noch in konkrete Regelungen gegossen werden müssen, seien diese abzuwarten, teilt die KV auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mit. Das gelte zum Beispiel bei den neuen extrabudgetären Vergütungen, für die nach dem Gesetz eine Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vorgesehen ist. „Wie sich die Bereinigungsvorgaben auf den in der MGV verbleibenden Anteil der Versorgung auswirken, kann erst nach der Konkretisierung der entsprechenden Regelungen gesagt werden.“
Das gelte auch in Bezug auf den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, den das TSVG durch Anknüpfung des Honorars an bestimmte Voraussetzungen erzeuge – etwa für die Behandlung von Neupatienten oder offene Sprechstunden. „Aus Sicht der KV Brandenburg kommt es darauf an, die untergesetzlichen Regularien, zum Beispiel die Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Gestaltung des EBM, so auszugestalten, dass dieser Aufwand in einem vertretbaren Rahmen bleibt“, so die KV. Ein wenig hegt sie auch Zweifel daran, ob das TSVG in Brandenburg dazu beitragen werde, Neupatienten schneller zu einem Termin in den Praxen zu verhelfen.
Schließlich sei es auch bisher nicht so gewesen, dass die Aufnahme neuer Patienten für Ärzte unattraktiv gewesen sei, wie es in der abschließenden Bundestagsdebatte vor der Verabschiedung des Gesetzes von den Rednern angedeutet wurde. „In Brandenburg wird seit 2012 jeder Fall auf das RLV des jeweiligen Quartals angerechnet“, so KV-Sprecher Christian Wehry. Das Hauptproblem sei, dass die Praxen in Brandenburg ohnehin schon hohe Fallzahlen hätten und damit ausgelastet seien. Die Arbeitsbelastung für Ärzte und Praxispersonal sei entsprechend hoch.
Dennoch hofft die KV, dass die Vergütungsanreize des TSVG die Brandenburger Vertragsärzte motivieren werden, noch weitere offene Termine an die Terminservicestellen zu melden. (juk)