Ärztemangel

Noch mehr Ärzte braucht Brandenburg

Neue Zahlen zeigen: Nachwuchs-Fördermaßnahmen reichen nicht aus.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

POTSDAM. In Brandenburg gibt es zwar immer mehr Ärzte. Doch die Versorgungslücken bleiben, und die Sorgen um den Nachwuchs reißen nicht ab.

Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Raik Nowka hervor. Mit mehreren Maßnahmen wollen das Gesundheitsministerium und die KV Brandenburg gegensteuern.

Der regionale Hausärzteverband HÄVBB fordert deutliche Schwerpunkte zugunsten des hausärztlichen Nachwuchses.

41 unbesetzte Hausarztsitze

Insgesamt 45 Arztsitze waren zum Jahresbeginn 2019 in Brandenburg unbesetzt, davon 41 Hausarztsitze, wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage Nowkas hervorgeht. Von rund 10.050 berufstätigen Ärzten sind 1765 über 60 Jahre alt, davon 464 bereits über 65 Jahre.

Rund 700 Hausärzte und etwa 950 Fachärzte sind nach einer groben Hochrechnung der Landesregierung bis zum Jahr 2025 nötig, um die derzeitige ambulante Versorgungsstruktur beizubehalten.

Dabei weist die Regierung darauf hin, dass die Arbeitsbelastung niedergelassener Ärzte in Brandenburg schon jetzt deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt.

Demnach behandeln die Brandenburger Ärzte bundesweit die höchste Zahl an Patienten. Jeder ambulant tätige Arzt ist in Brandenburg den Angaben zufolge für 733 Einwohner zuständig. Im Bundesdurchschnitt kommen 680 Einwohner auf einen Vertragsarzt.

Das Volk ist überdurchschnittlich alt

Zudem ist die Brandenburger Bevölkerung mit durchschnittlich 47,8 Jahren überdurchschnittlich alt (Bund: 44,4 Jahre; Stand 31.12.2017). Das gehe mit einer erhöhten Morbidität und damit einem erhöhten Behandlungsbedarf einher, so die Landesregierung. Im Vergleich erbringen die Brandenburger Vertragsärzte den Angaben zufolge 16 Prozent mehr Behandlungsfälle als bundesweit üblich.

Für die ärztliche Versorgung im stationären Bereich liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Aber es sei erkennbar, „dass die Gewinnung von Ärzten auch in der stationären Versorgung zunehmend größerer, auch größerer finanzieller Anstrengungen bedarf“, so die Antwort.

Zur Nachwuchsgewinnung hat die Landesregierung ein Brandenburg-Stipendium gestartet. Medizinstudenten können eine Förderung von bis zu 1000 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass sie sich verpflichten, nach ihrer Ausbildung in bestimmten Facharztgruppen mindestens fünf Jahre lang in Brandenburg zu arbeiten.

Zusätzlich werden 20 ambulante Weiterbildungsstellen in bestimmten Fachrichtungen mit bis zu 5700 Euro gefördert. Das sogenannte Landärzteprogramm finanziert die Landesregierung in diesem Jahr mit 2,4 Millionen Euro aus Landesmitteln. 2020 stehen im Landeshaushalt 3,3 Millionen Euro dafür zur Verfügung. Die KVBB setzt das Programm um.

Ein Appell für die Hausarztzentrierte Versorgung

Der Hausärzteverband Brandenburg HÄVBB bewertet das Stipendienprogramm zwar als wichtiges Signal, fordert aber ein stärkeres Augenmerk auf die Förderung der Allgemeinmedizin.

HÄVBB-Vorsitzende Dr. Karin Harre vertritt die Auffassung, dass viele Probleme des Gesundheitssystems mit einer fehlenden Koordinierung der Patienten zusammenhängen würden. Diese könne am effizientesten der Hausarzt übernehmen.

Harre fordert daher auch erhöhten politischen Druck auf die Krankenkassen, damit sie in Brandenburg hausarztzentrierte Versorgung anbieten. Hausarztzentrierte Versorgung könne Probleme wie überfüllte Praxen der Spezialisten, stark frequentierte Rettungsstellen und sogar Versorgungsengpässe wirksam lösen.

Auch steigere die anspruchsvollere Rolle der Hausärzte die Attraktivität des Berufes für die jüngere Generation, so Harre.

Als weitere Maßnahme setzt die KVBB zudem ihre Niederlassungsförderung gemeinsam mit den Kassen fort. Die Förderung gilt in insgesamt 21 berlinfernen Mittelbereichen. Langfristig soll auch die Einrichtung einer neuen staatlichen Medizinhochschule in der Lausitz mehr ärztlichen Nachwuchs ins Land bringen. Das Konzept für die neue Medizinuni soll Ende 2020 vorliegen.

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