Transplant-Skandal

Gastroenterologe scheiter mit Eilantrag

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GÖTTINGEN. Ein in den Göttinger Transplantationsskandal verwickelter Medizinprofessor ist mit dem Versuch gescheitert, die Besetzung einer neu ausgeschriebenen Professur an der Göttinger Universitätsmedizin (UMG) zu verhindern.

Das Verwaltungsgericht Göttingen lehnte einen Eilantrag des Leiters der Gastroenterologie und Endokrinologie ab. Der Mediziner, dem seit Mitte 2012 das Führen der Dienstgeschäfte untersagt ist, wollte mit seinem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eine fachliche Neuausrichtung am Uni-Klinikum verhindern, weil damit die von ihm geleitete Abteilung bedeutungslos werde. Nach Ansicht des Gerichts greift die neue Professur nicht in seine Beamtenrechte sein.

Die UMG hatte im August 2013 eine zweite Professur für Gastroenterologie ausgeschrieben. Der Lehrstuhl ist mit der Leitung einer neuen Klinik im Zentrum Innere Medizin verbunden, deren thematischer Schwerpunkt auf der Onkologie liegen soll.

Die Universitätsmedizin will damit ihre Chancen erhöhen, ein von der Deutschen Krebshilfe gefördertes onkologisches Spitzenzentrum zu werden. Inzwischen ist das Ausschreibungsverfahren abgeschlossen.

Die UMG hat bislang noch keine Personalentscheidung getroffen, weil man die Gerichtsentscheidung abwarten wollte. Der klagende Arzt hatte geltend gemacht, dass ihm durch eine zweite Professur die Möglichkeit genommen werde, entsprechend seiner Berufungsvereinbarung ärztlich und wissenschaftlich tätig zu sein.

Nach Ansicht des Gerichts hat er jedoch keinen Anspruch darauf, sein wissenschaftliches Fachgebiet allein zu vertreten. Mit der Einrichtung einer neuen Abteilung sei keine Änderung der ihm zugewiesenen wissenschaftlichen Aufgaben verbunden. Ein Eingriff in das Beamtenrecht liege allein schon deshalb nicht vor, weil gegen ihn ein Tätigkeitsverbot verhängt worden sei.

Der UMG-Vorstand hatte dem Klinikdirektor im Sommer 2012 die Führung der Dienstgeschäfte untersagt und ihm verboten, seine Diensträume zu betreten. Anlass war der Verdacht, dass er Patientendaten manipuliert haben könnte, damit diese schneller eine Spenderleber erhielten.

Das Gericht wird demnächst in einem weiteren Verfahren darüber entscheiden, ob dieses Tätigkeitsverbot rechtmäßig ist. (pid)

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