Sachsen-Anhalt
94 Prozent der Bürger sind in der GKV
Bundesland verzeichnet Spitzenwerte beim Anteil der GKV-Versicherten und beim Altersdurchschnitt.
Veröffentlicht:MAGDEBURG. Mit knapp 94 Prozent der Bevölkerung sind bundesweit nirgends so viele Menschen gesetzlich krankenversichert wie in Sachsen-Anhalt. Deutlich an der Spitze liegt das Land auch beim Durchschnittsalter von 48,4 Jahren – vier Jahre über dem bundesweiten Mittel. Allein aus diesem Fakt ergibt sich die hohe Herausforderung an die Akteure im Gesundheitswesen.
„Dank des ärztlichen Engagements werden unsere Versicherten gut versorgt“, sagt Dr. Volker Schmeichel, Sprecher der vdek-Landesvertretung und Autor einer Fleißarbeit mit ausgewählten Basisdaten zur gesundheitlichen Versorgung. Danach gibt die GKV jährlich rund 6,3 Milliarden Euro für ihre Versicherten aus, 2,2 Milliarden Euro davon allein für stationären Behandlungen.
„Zu hoch“, glaubt Schmeichel, der die Krankenhausstrukturen gemessen am Bevölkerungsschlüssel und im Vergleich mit anderen Bundesländern für „überdimensioniert“ hält.
Eine Ansicht, die AOK-Vorstand Ralf Dralle zumindest in Teilen unterstützt. Seine Kasse hat unlängst kritisiert, dass allein in Halle fünf Kliniken den Schwerpunkt Viszeralchirurgie ausgewiesen haben. Dennoch liege die Verweildauer in Kliniken mit 7,9 Tagen nach wie vor über dem Bundesdurchschnitt.
Anders die Situation im niedergelassenen Bereich. Hier zwinge der zunehmende Ärztemangel immer häufiger zu Mehrarbeit. Schmeichel verweist auf die 3833 ambulanten Behandlungsfälle pro Jahr und Arzt. „Weit mehr als 500 über dem Bundesdurchschnitt“– zugleich die Erklärung für die vergleichsweise gute Honorierung im Land, trotz geringerer Fallwerte je Behandlung.
Sorgen bereite den Kassen der zunehmende Facharztmangel in der ambulanten Versorgung. Bundesweit sei ein ambulanter Facharzt im Schnitt für 982 Einwohner zuständig sein, in Sachsen-Anhalt sind es 1192. Schmeichel: „Der aktuellen Gesetzesinitiative der Landesregierung zur Hebung der Landarztquote können wir daher nur zustimmen, wenn sie gezielt für den Gesamtsektor der niedergelassenen Ärzte gilt.“ (zie)