Behandlung ausländischer Touristen sollte gut dokumentiert werden

KÖLN. Ob Patienten in Deutschland, Spanien, Polen oder Zypern krankenversichert sind - sie alle können hier einen niedergelassenen Arzt zu denselben Bedingungen in Anspruch nehmen wie GKV-Versicherte in Deutschland. Nach der Einführung der Europäischen Gesundheitskarte haben Touristen aus EU-Staaten in Deutschland direkten Zugang zu Vertragsärzten. Die Ärzte können die Leistungen außerhalb des Budgets abrechnen, müssen allerdings einige bürokratische Besonderheiten beachten.

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