Der Fiskus macht es Praxiskäufern nicht leicht
Wer eine Praxis kauft und den Preis steuerlich abschreiben will, begibt sich auf ein Minenfeld. Seit Jahren streiten Ärzte und Fiskus darüber, ob außer dem materiellen und immateriellen Praxiswert auch der Wert der Kassenzulassung steuerlich geltend gemacht werden kann. Die Oberfinanzdirektion Münster meint jetzt: Es kommt drauf an.