Revision abgelehnt

Hepatitis-Skandal: Urteil gegen Anästhesisten ist rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Arzt aus Baden-Württemberg, der viele Patientinnen und Patienten mit Hepatitis-C infiziert hat, bestätigt: Er muss seine zweijährige Bewährungsstrafe antreten.

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Augsburg/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil gegen einen Anästhesisten im schwäbischen Hepatitisskandal bestätigt. Der mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte 61-Jährige hat nach Überzeugung der Richter des Landgerichts Augsburg in 51 Fällen Patientinnen und Patienten bei Operationen mit dem Virus infiziert, und zwar „unter eklatanter Missachtung geltender Hygienevorschriften“. Der in einem Krankenhaus angestellte Oberarzt habe die Infektionen billigend in Kauf genommen. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in 51 Fällen sowie wegen Unterschlagung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Der 1. Strafsenat des BGH habe bei einer revisionsgerichtlichen Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt, teilte der BGH am Donnerstag mit. Daher habe der Senat die Revision des Angeklagten verworfen. Die Fälle ereigneten sich zwischen Februar 2017 bis April 2018. Der 61-Jährige hatte in dem Prozess vor dem Landgericht Augsburg ein Geständnis abgelegt. (dpa)

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