Landessozialgericht
Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall
Für den Nachweis einer Infektion während der Arbeit sei Voraussetzung, dass die mögliche Kontaktperson, bei der sich der Versicherte angesteckt haben könnte, „nachweislich vor dem Betroffenen selbst“ mit SARS-CoV-2 infiziert war, so die Richter.