Psychisch kranke Schüler
Schulfrieden geht im Zweifel vor Inklusion bei ADHS-Schülern
Das ADHS-Syndrom eines zehnjährigen Schülers kann ständiges übersexualisiertes Verhalten, Übergriffe und Beleidigungen nicht entschuldigen. Der Schutz von Mitschülern habe Vorrang vor Inklusionszielen, entschied das niedersächsische Oberverwaltungsgericht.