Landessozialgericht Celle
Regress droht: Wichtiges Kreuz bei Heilmittelverordnungen „außerhalb des Regelfalls“
Bei Heilmittelverordnungen über die Regeldauer hinaus müssen Ärzte zwingend auf der Verordnung das Kreuz bei „außerhalb des Regelfalls“ setzen, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.