Wirtschaftlichkeitsgebot
Zulassungsentzug: Keine aufschiebende Wirkung bei dünner Dokumentation
Zwar sei der Sofortvollzug eine erhebliche Einschränkung des Rechtsschutzes des Arztes. Auf der anderen Seite aber diene die Dokumentation der Therapiesicherung, so die Münchener Richter.