Rechtsverstöße durch Konkurrenzdruck

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BAD HOMBURG (pei). Die zunehmende Konkurrenz auf dem Apothekenmarkt schlägt sich auch in der Arbeit der Bad Homburger Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs nieder.

Der Konkurrenzdruck durch Lebensmitteldiscounter und Drogerieketten verstärke den Druck auf Apotheker, sich zu spezialisieren, heißt es im Jahresbericht 2007 der Wettbewerbshüter. Dabei kommt es aus ihrer Sicht oft zu Rechtsverstößen. So lässt die Wettbewerbszentrale vom Landgericht Köln prüfen, ob der Verkauf von "Gesundheitsreisen" in Offizinen gegen apothekenrechtliche Vorschriften verstößt.

Viele der 243 Sachvorgänge, die die Bad Homburger Wettbewerbshüter 2007 behandelten, betrafen Maßnahmen zur Verkaufsförderung. So wurde einem DocMorris-Lizenznehmer gerichtlich untersagt, mit der Aussage "über 500 Artikel zu Dauertiefstpreisen" zu werben. Die bisher vorliegenden widersprüchlichen Gerichtsentscheidungen zur Gutscheinwerbung von Apothekern will die Zentrale vom Bundesgerichtshof klären lassen.

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