Bilanzierte Diäten als GKV-Leistung
BERLIN (eb). Künftig erhalten Patienten bilanzierte Diäten auf Kassenrezept, wenn eine diätetische Intervention medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Das geht aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) hervor, das der Bundestag am 17. Oktober beschlossen hat.
Mit dem Gesetz sollen weitere Bereiche der Gesundheitsreform umgesetzt werden. Eine wesentliche Änderung betrifft die Präzisierung des Leistungsanspruchs auf enterale Ernährung. Zurzeit zählen nur Aminosäurenmischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten und Sondennahrung zur GKV-Leistung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss wird nun eine neue Liste der verordnungsfähigen Produkte erstellen. Damit wird klargestellt, welche Produkte unter welchen Voraussetzungen vom Arzt verordnet werden können. Bis diese Liste fertiggestellt worden ist, besteht der Leistungsanspruch auf enterale Ernährung wie bisher.