TIPP DES TAGES

Bank muss auf zu hohen Preis hinweisen

Veröffentlicht:

Wer eine Immobilie kauft, muss von seiner Bank auf einen zu hohen Preis hingewiesen werden. So lautet eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az: XI ZR 221 / 07).

Nach dem Urteil macht sich die kreditgebende Bank schadenersatzpflichtig, falls sie vor Abschluss des Darlehensvertrags nicht aufklärt, wenn der Kaufpreis des Hauses oder der Wohnung erheblich über dem Verkehrswert liegen sollte.

Dann muss das Kreditinstitut den Käufer finanziell so stellen, als hätte er die Immobilie gar nicht erworben. Die Haftungspflicht des Kreditinstituts greift nach Einschätzung von Experten bereits dann, wenn sich dem Bankmitarbeiter die Erkenntnis aufdrängen musste, dass die Immobilie überteuert ist.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden