Tipp des Tages

Ombudsmann hilft im Streit mit der Bank

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Entdeckt ein Praxischef beim Blick auf den monatlichen Kontoauszug eine Fehlabbuchung, so kommt es nicht selten zum Streit mit seiner Bank.

Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Bank und Kunde einfach, schnell und für den Kunden kostenlos geklärt werden können, gibt es ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren. Fünf unabhängige Ombudsmänner helfen Bankkunden, Differenzen aus dem Weg zu räumen. Bis zu 5000 Euro sind Entscheidungen für die Bank verbindlich, nicht jedoch für den Kunden.

Ist er mit dem Ausgang des Verfahrens nicht einverstanden, steht ihm der Rechtsweg offen. Das Ombudsmannsystem greift auch beim Missbrauch einer Zahlungskarte. Um die Schlichter einzuschalten, muss der Kunde den Sachverhalt schriftlich schildern und notwendige Unterlagen in Kopie beifügen. Die Beschwerde ist an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin zu richten.

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