TIPP DES TAGES
So retten Pendler die Pauschale
Ab sofort können Ärzte und Praxismitarbeiter wieder die alte Pendlerpauschale steuerlich geltend machen - und zwar vom 1. Kilometer an. Das hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen.
Die meisten Pendler zwischen Wohnort und Praxis müssen gar nichts unternehmen, um ihre Nachzahlungen vom Finanzamt zu erhalten. Denn die Steuerbescheide für 2007 sind in diesem Punkt vorläufig erlassen worden.
Wer in seiner Steuererklärung 2007 keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht hat, kann dies dem Finanzamt mitteilen, das dann die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 veranlasst. Dafür reicht ein formloses Schreiben oder ein Anruf beim Finanzamt.