TIPP DES TAGES

So retten Pendler die Pauschale

Veröffentlicht:

Ab sofort können Ärzte und Praxismitarbeiter wieder die alte Pendlerpauschale steuerlich geltend machen - und zwar vom 1. Kilometer an. Das hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen.

Die meisten Pendler zwischen Wohnort und Praxis müssen gar nichts unternehmen, um ihre Nachzahlungen vom Finanzamt zu erhalten. Denn die Steuerbescheide für 2007 sind in diesem Punkt vorläufig erlassen worden.

Wer in seiner Steuererklärung 2007 keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht hat, kann dies dem Finanzamt mitteilen, das dann die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 veranlasst. Dafür reicht ein formloses Schreiben oder ein Anruf beim Finanzamt.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Jahresbericht des RKI

HIV-Neuinfektionen: Das sind die Zahlen aus 2024

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?