TIPP DES TAGES
Augen auf bei der Leichenschau
Drei grundsätzliche Dinge müssen bei der Leichenschau immer beachtet werden: Die Leiche sollte entkleidet und bei heller Beleuchtung von allen Seiten begutachtet werden. Des weiteren sollten alle Körperöffnungen untersucht werden, ebenso die Bindehäute und der Hals.
Verbände müssen entfernt werden, da sich darunter Verletzungen verbergen könnten. Entdeckt man bei dieser Inspektion irgendwelche Besonderheiten, muss ein Rechtsmediziner eingeschaltet werden. Der Rechtsmediziner Professor Wolfgang Eisenmenger geht davon aus, dass in Deutschland pro Jahr etwa 1200 bis 2400 Tötungsdelikte unentdeckt bleiben.