TIPP DES TAGES

Bewerber nicht zu schnell abweisen!

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Ob nun eine neue Medizinische Fachangestellte oder eine Auszubildende für die Praxis gesucht wird: Praxisinhaber sollten eingehende Bewerbungen nicht zu schnell zurückschicken. Es ist besser, sie warten mit der Rücksendung der Unterlagen ein paar Wochen. Sie könnten sonst nämlich gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen und gegenüber Bewerberinnen schadenersatzpflichtig werden.

Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervor. Die Richter ließen einen potenziellen Arbeitgeber drei Monatsgehälter Schadenersatz zahlen, weil er eine ausländische Bewerberin bereits kurz nach dem Eingang der Unterlagen abgewiesen hatte.

Az.: 55 Ca 16952/08

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