TIPP DES TAGES

Frist für Wechsel in der PKV beachten!

Veröffentlicht:

Wer als privat Krankenversicherter den Anbieter wechseln und einen Teil seiner Altersrückstellungen zur neuen Gesellschaft mitnehmen will, kann das noch bis zum 30. Juni tun.

Ab Juli ist die Mitnahme nur möglich, wenn der Versicherungsvertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde.

Der Wechsel ist jedoch ausschließlich in den Basistarif erlaubt. Dort muss der Versicherungs-Wechsler dann 18 Monate bleiben, bevor er - gegebenenfalls nach erneuter Gesundheitsprüfung - in einen besser ausgestatteten Tarif wechseln kann.

Die Altersrückstellungen können außerdem nur in der Höhe mitgenommen werden, wie sie im Basistarif angefallen wären. Wer hohe Reserven angehäuft hat, verliert also.

Mehr zum Thema

Vor dem World Health Assembly

WHO-Pandemieabkommen noch lange nicht konsensfähig

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert