Samstag, 11. Februar 2012
Ärzte Zeitung, 09.02.2010

TIPP DES TAGES

Ärzte können offene Haustür verlangen

Ärzte, die in Mieträumen praktizieren, können von ihrem Vermieter eine unverschlossene Haustür verlangen. So hat das Landgericht Itzehoe im Fall eines Zahnarztes geurteilt, dessen Vermieter regelmäßig die Haustür verriegelt hatte.

Als Begründung führte das Gericht an, dass das "Offenhalten der Tür zum vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache" erforderlich sei. Insbesondere bei Gewerberäumen gehöre es zum Gebrauch, dass die Räume jederzeit für Publikum leicht zugänglich seien, so das Urteil. Dies trifft auch zu, wenn die Praxis über eine separate Haustür verfügt. Auch hier müsse der Vermieter einen freien Durchgang gewähren.

Landgericht Itzehoe, Az.: 7 O 191/08

| Share

Schreiben Sie einen Kommentar

Überschrift

Text
Weitere Top-Meldungen

Bahr: Kassen sollen Beiträge zurückzahlen

Die Krankenkassen haben Milliardenüberschüsse gemacht. Jetzt sollen sie ihren Versicherten Beiträge zurückzahlen, fordert Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. mehr »

Neue Ära in der Schlaganfall-Therapie?

Ein neuartiges Therapieverfahren weckt große Hoffnungen bei der Behandlung von akutem Schlaganfall. Jetzt hat es sich in Studien und auch in der Praxis bewährt. Experten jubeln: Die neue Methode wird die Schlaganfall-Therapie grundsätzlich verändern! mehr »

112 - Heute ist Europäischer Notruf-Tag

Nur etwa jeder vierte Europäer kennt die EU-weite Notrufnummer 112. Das geht aus einer Umfrage hervor, die die EU-Kommission in Brüssel anlässlich des Europäischen Notruf-Tags vorgestellt hat. Die Notrufnummer 112 ist rund um die Uhr und kostenfrei in Europa erreichbar. mehr »