TIPP DES TAGES
Schweigen ist nicht strafbar
Auch wenn Ärzte eine vollständige und korrekte Steuererklärung abgegeben haben, kann es vorkommen, dass der Fiskus ihr zu versteuerndes Einkommen fälschlich zu niedrig festsetzt. Praxischefs sind dann nicht verpflichtet, dem Finanzamt den Fehler zu melden.Begründung: Steuerzahler sind nicht die Korrekturleser des Fiskus.
Das hat das Finanzgericht Sachsen-Anhalt entschieden. Im konkreten Fall hatte das Finanzamt die Steuer wegen einer Verlustverrechnung mit null Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Demnächst entscheidet der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren darüber.
Revision vor dem BFH, Az.: VIII B 41/10