TIPP DES TAGES

Finger weg vom Gefälligkeits-Attest

Veröffentlicht:

Bevor Ärzte ein Attest ausstellen, sollten sie sich mit der gebotenen Sorgfalt von der Diagnose überzeugen. Versäumen Ärzte das, verstoßen sie gegen die Berufspflichten, wie das Verwaltungsgericht (VG) Gießen entschieden hat. In dem Fall hatte ein Psychiater ein Attest ausgestellt, das ein Patient für sein Asylverfahren benötigte.

Es bescheinigte dem Mann, unter posttraumatischer Belastungsstörung zu leiden und nicht "abschiebefähig" zu sein. Zudem attestierte er ihm, dass er in therapeutischer Behandlung bei ihm sei, was aber nicht stimmte. Das Gericht verurteilte den Arzt wegen des falschen Attestes zu einer Geldbuße von 2000 Euro.

Urteil des VG Gießen, Az.: 21 K 381/09

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Jahresbericht des RKI

HIV-Neuinfektionen: Das sind die Zahlen aus 2024

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mitarbeiterführung und Teamentwicklung

MFA-Tag: Motivationsbooster fürs Praxisteam

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung