Ärzte Zeitung, 09.09.2010
TIPP DES TAGES
Finger weg vom Gefälligkeits-Attest
Bevor Ärzte ein Attest ausstellen, sollten sie sich mit der gebotenen Sorgfalt von der Diagnose überzeugen. Versäumen Ärzte das, verstoßen sie gegen die Berufspflichten, wie das Verwaltungsgericht (VG) Gießen entschieden hat. In dem Fall hatte ein Psychiater ein Attest ausgestellt, das ein Patient für sein Asylverfahren benötigte.
Es bescheinigte dem Mann, unter posttraumatischer Belastungsstörung zu leiden und nicht "abschiebefähig" zu sein. Zudem attestierte er ihm, dass er in therapeutischer Behandlung bei ihm sei, was aber nicht stimmte. Das Gericht verurteilte den Arzt wegen des falschen Attestes zu einer Geldbuße von 2000 Euro.
Urteil des VG Gießen, Az.: 21 K 381/09

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