TIPP DES TAGES
Ohne Einwilligung geht nichts
Bevor Hausärzte Befundberichte an mitbehandelnde Fachärzte weiterleiten, sollten sie beim Patienten eine schriftliche Einwilligungserklärung einholen. Denn fehlt die Erklärung, vertoßen sie offiziell gegen ihre ärztliche Schweigepflicht.
Dabei lässt sich das Problem unkompliziert lösen. Hausärzte können sich eine einmalige Erklärung unterzeichnen lassen, in der der Patient zustimmt, dass nach Paragraf 73 Abs. 1 b Satz 1 SGB V der Arzt die Behandlungsdaten und Befunde weitergeben und anfordern darf.