Dienstag, 22. Mai 2012
Ärzte Zeitung, 08.03.2011

TIPP DES TAGES

Aufgepasst, fliegende Kamelle!

Zuschauer, die sich einen Karnevalsumzug anschauen, haben im Regelfall keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie von "Wurfgeschossen" der auf den vorbeiziehenden Karnevalswagen stehenden Jecken getroffen werden. Deshalb gilt es aufzupassen, dass man nicht von den Kamellen verletzt wird.

In einem Fall war eine Frau aus dem Aachener Raum von einer scharfkantigen Pralinenschachtel auf der Stirn getroffen worden und verlangte Schmerzensgeld.

Das Amtsgericht Aachen winkte jedoch ab: Es sei allgemein bekannt, dass bei Karnevalsumzügen von den Festwagen aus süße Gegenstände geworfen werden. Jeder Zuschauer willige deshalb durch seine Teilnahme an dem Umzug "stillschweigend in ein naheliegendes Verletzungsrisiko" ein.

Az.: 13 C 250/05

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