TIPP DES TAGES
Vertrag regelt allergenfreies Bauen
Guter Rat für Allergiker in der Praxis: Sie können beim Bau eines Schlüsselfertighauses darauf pochen, dass die bekannten Allergene nicht verbaut werden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Allergologen könnten für die Bauherren eine Allergen-Negativliste für die Familie erstellen lassen.
Diese Liste solle mit dem Schlüsselfertiganbieter besprochen und im Bauvertrag festgeschrieben werden. Alle Stoffe, auf die die Bauherren allergisch reagieren, werden dabei vertraglich ausgeschlossen, so der VPB.
Im Idealfall verpflichte sich der Hersteller laut VPB, bei der Übergabe den Bauherren eine Dokumentation aller im Anwesen verbauten Inhaltsstoffe zu überreichen. Wichtig sei aber auch die laufende Baukontrolle.