Elektronische Patientenakten
Wie viel Kasse darf es sein?
Ab Anfang 2021 sollen GKV-Versicherte ein Anrecht auf eine elektronische Patientenakte nach § 291a SGB V haben. Die derzeitigen Gesundheitsakten gelten als ein Sprungbrett dorthin. Das werden sie aber nur, wenn die Akteure es schaffen, sich zu einigen.







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


