Übertragene Organe lassen sich erneut verpflanzen
HAMBURG (nsi). Empfänger eines fremden Organs können selbst post mortem Organe spenden. Unter Umständen eignet sich auch das transplantierte Organ für eine Implantation in einen weiteren Patienten auf der Warteliste. Das hat eine Untersuchung der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ergeben.
Die entsprechenden Ergebnisse sind während der Jahrestagung der Deutschen Transplantationsgesellschaft in Hamburg vorgestellt worden. So hatte die DSO in den vergangenen Jahren 21 ehemalige Organempfänger, die hirntot waren, als Spender bei der Vermittlungszentrale Eurotransplant gemeldet. Nur ein Spender sei abgelehnt worden.
Bei neun weiteren Spendern kam es aus Gründen, die nichts mit der Qualität der Organe zu tun hatten, nicht zur Explantation, aber bei elf ehemaligen Transplantatempfängern konnten die Organspenden realisiert und 20 Organe verpflanzt werden. Darunter waren zwei Lebern, die den Spendern viele Jahre zuvor implantiert worden waren.
Die frühere Implantation eines Organs sei kein Ausschlusskriterium für die Spende, so die DSO. Es handele sich zwar um recht seltene Ereignisse, die nicht den Organmangel beheben, aber ein kleiner Beitrag für Patienten auf Wartelisten sein könnten.