Britischer Kronanwalt hat Zweifel an fachärztlichen Gutachten

LONDON (ast). Hunderte Eltern, die von britischen Gerichten in den vergangenen zehn Jahren verurteilt wurden, weil es Zweifel an der Diagnose "Plötzlicher Kindstod" gab, haben das Recht auf eine Wiederaufnahme ihrer Verfahren. Das hat jetzt der erste britische Kronanwalt entschieden.

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Danach reicht es für eine Verurteilung von Eltern, die wiederholt Kinder durch Plötzlichen Kindstod verloren haben, nicht länger aus, daß ein Pädiater vor Gericht Zweifel an dieser Diagnose äußert. Die Entscheidung von Kronanwalt Lord Goldsmith bedeutet, daß mindestens 258 wegen Mord oder Todschlags verurteilte Mütter unverzüglich mit einer Wiederaufnahme ihrer Verfahren rechnen können.

Diese Mütter waren in den vergangenen zehn Jahren von britischen Gerichten zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden, weil Pädiater Zweifel daran hatten, daß ihre Babys wie von ihnen behauptet am Plötzlichen Kindstod gestorben waren.

Der erste britische Kronanwalt - eine Art Generalbundesanwalt - hält derartige Verurteilungen für fragwürdig. Bislang sei zu wenig über die Ursachen von Plötzlichem Kindstod bekannt. Das gelte auch für multiple Fälle. Es sei bekannt, daß einige wenige Familien überdurchschnittlich häufig betroffen seien, was auch auf "eine genetische Komponente" zurückzuführen sein könnte.

Lord Goldsmith warnte die britischen Gerichte davor, sich bei Klagen gegen Eltern, die behaupten, ihre Babys seien an Plötzlichem Kindstod gestorben, ausschließlich auf fachärztliche Gutachten zu verlassen.

Die Erfahrungen hätten vielmehr gezeigt, daß fachmedizinische Expertenmeinungen falsch sein könnten. Mehrfach hatten britische Gerichte in jüngster Zeit Mütter vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen, weil es Zweifel an der Rechtmäßigkeit ihrer Verurteilungen gab.

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