Das BKA wacht inzwischen über fast 400 000 DNA-Daten

Im Jahr 1998 nahm das Bundeskriminalamt (BKA) die DNA-Analyse-Datei in Betrieb. In ihr sind bis heute 388 712 Datensätze gespeichert. Bei etwa 67 000 davon handelt es sich um Tatortspuren, bei denen die Identität der Person, von der die eingesammelte DNA stammt, nicht geklärt ist.

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Die genetischen Fingerabdrücke werden bei verschiedenen Strafdelikten herangezogen. Die häufigsten Anfragen betreffen Diebstahldelikte, wo bisher 32 316 Treffer registriert sind.

Um einen genetischen Fingerabdruck herzustellen, werden nicht die Gene herangezogen, sondern Abschnitte ohne Bauplan dazwischen (short tandem repeats). Dabei handelt es sich um DNA-Bereiche mit festen Abfolgen genetischer Information, die sich unterschiedlich häufig wiederholen.

Eine herkömmliche DNA-Analyse nutzt acht spezifische Genorte mit jeweils beiden Allelen, so daß eine 16stellige Merkmalskombination erzeugt wird. Sie ermöglicht eine eindeutige Identifizierung. Bei eineiigen Zwillingen ist der genetische Fingerabdruck identisch, bei nahen Verwandten ähnlicher als bei Nichtverwandten.

Wie der herkömmliche Fingerabdruck erlaubt der genetische Fingerabdruck keine Rückschlüsse auf Persönlichkeitsmerkmale. Allerdings ist prinzipiell die Untersuchung sämtlicher nicht-codierender Genomabschnitte erlaubt, wodurch nach Auffassung von Kritikern Aussagen zur ethnischen Abstammung möglich werden.

Nicht zu verwechseln ist die DNA-Analysedatei mit der umstrittenen elektronischen Fingerabdruckdatei (AFIS) des BKA, in der etwa drei Millionen digitalisierte Fingerabdrücke gespeichert sind, vor allem von Asylsuchenden und Bürgerkriegsflüchtlingen. (gvg)

Lesen Sie dazu auch: "DNA-Analysen sind nicht vergleichbar mit einem Fingerabdruck"

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