Samstag, 11. Februar 2012
Ärzte Zeitung, 01.02.2010

Strengere Regeln für Gentests treten in Kraft

BERLIN (dpa). Nach jahrelanger Debatte treten an diesem Montag (1. Februar) strengere Regeln für Gentests in Kraft. Ziel des Gendiagnostikgesetzes ist es, die mit der Untersuchung genetischer Eigenschaften verbundenen Gefahren zu verhindern, wie das Bundesgesundheitsministerium in Berlin mitteilte. Die Tests sind fortan freiwillig.

Arbeitgeber und Versicherungen dürfen sie von Bewerbern und Kunden nicht verlangen. Ausnahmen gelten nur für Versicherungssummen ab 300 000 Euro. Vor jedem Gentest ist künftig eine Beratung verpflichtend. Im Gesetz ist ein Recht auf Wissen wie auf Nichtwissen festgeschrieben. Anwärter müssen Gentests rechtswirksam zugestimmt haben. Babys dürfen vor der Geburt aus medizinischen Gründen getestet werden - aber nicht auf Geschlecht und mögliche Eigenschaften. Verboten werden die Untersuchungen auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen können.

Um die letzten Details war zwischen Union und SPD monatelang gerungen worden. Bereits vor Jahren hatte die Enquête-Kommission "Recht und Ethik in der modernen Medizin" ein solches Gesetz empfohlen. Die 300 000 Tests pro Jahr sind nicht immer hilfreich. Schwierig kann es werden, wenn man ein künftiges Leiden erkennen, es aber nicht heilen kann.

Niemand kann sagen, wie dauerhaft die Regelungen angesichts der sich weiter entwickelnden Medizinforschung sind. Eine beim Berliner Robert-Koch-Institut angesiedelte Gendiagnostik-Kommission soll deshalb künftig kontinuierlich neue Methoden und Erkenntnisse beobachten und bewerten. Das Gremium war am 30. November 2009 gegründet worden.

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