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Stete Fortbildung ist ein Muss

Veröffentlicht:

Ärzte, die am Vertrag des Deutschen Zentralvereins Homöopathischer Ärzte teilnehmen wollen, müssen außer der Zulassung als Vertragsarzt mehrere Qualifikationen nachweisen:

  • die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" oder das Homöopathie-Diplom des Zentralvereins. Um die Zusatzbezeichung zu erlangen, verlangt die Bundesärztekammer außer einer sechsmonatigen Weiterbildung oder 100 Stunden Fallseminaren eine 160stündige Weiterbildung in Homöopathie.
  • den regelmäßigen Besuch homöopathischer Fortbildungen oder die Teilnahme an Qualitätszirkeln. Erforderlich ist der Nachweis von mindestens 20 Stunden im Jahr. Überschüssige Stunden können dabei auf das vorherige oder das nächste Jahr angerechnet werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen fordern für die Teilnahme an ihrem Strukturvertrag ein nahezu identisches Profil. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann unmittelbar nach dem Stellen eines formlosen Antrags bei seiner KV mit der homöopathische Behandlung von Kassenpatienten auf Kosten der Kassen beginnen. (lu)
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