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Serum-IgG-Test taugt nicht zur Diagnostik von Nahrungsmittelunverträglichkeiten

Allergologen sind sie schon lange ein Dorn im Auge: die Serum-IgG-Bestimmungen im Zusammenhang mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Jetzt schlagen Experten deutschsprachiger Länder Alarm.

Ingrid KreutzVon Ingrid Kreutz Veröffentlicht:
Erdbeeren: Auch sie können Allergien auslösen.

Erdbeeren: Auch sie können Allergien auslösen.

© Foto: Tokarskiwww.fotolia.de

Die Präambel der aktuellen Leitlinie ist unmissverständlich: "Der allergenspezifische Nachweis von IgG- oder IgG4-Antikörpern gegen Nahrungsmittel ist zur Abklärung und Diagnostik von Nahrungsmittelunverträglichkeiten ungeeignet und strikt abzulehnen." Die Allergologen sind sich einig: IgG-Antikörper gegen Nahrungsmittel sind nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht als Indikator für krank machende Vorgänge misszuverstehen, sondern Ausdruck der natürlichen (physiologischen) Immunantwort des Menschen nach wiederholtem Kontakt mit Nahrungsmittelbestandteilen.

"Es ist daher nicht hinnehmbar, dass IgG-Tests weiterhin für die Diagnose einer nahrungsmittelbedingten Überempfindlichkeit beworben werden und darauf hin oft überflüssige und möglicherweise krank machende Diäten für die Patienten resultieren", sagte Privatdozent Jörg Kleine-Tebbe zur "Ärzte Zeitung". Der Experte vom Allergie- und Asthma-Zentrum Westend in Berlin hat die Leitlinie zusammen mit deutschen, schweizer und österreichischen Kollegen im Auftrag mehrerer Fachgesellschaften verfasst.

Der Text besteht aus einer kurzen Präambel und der Übersetzung eines aktuellen Positionspapiers der Europäischen Akademie für Allergologie und Klinische Immunologie (EAACI) zum Stellenwert von IgG-Tests gegen Nahrungsmittel. Die fünf deutschsprachigen Allergiegesellschaften befürworten ohne Einschränkung die Stellungnahme der EAACI und haben sie eins zu eins in ihre Leitlinie übernommen (Allergo J 18, 2009, 267).

Die Crux: Schätzungsweise 20 Prozent der Allgemeinbevölkerung in Deutschland glauben, dass sie bestimmte Nahrungsmittel nicht vertragen. Tatsächlich sei aber nur ein Zehntel von diesen tatsächlich von einer solchen Unverträglichkeit betroffen, so Kleine-Tebbe. Solche Patienten seien besonders empfänglich, wenn ihnen im Internet oder direkt vom Arzt ein IgG-Test angeboten werde. Gelinge es mit bewährten Verfahren wie Hauttests oder dem spezifischen IgE-Nachweis im Serum nicht, eine IgE-vermittelte Nahrungsmittelallergie zu diagnostizieren, suchten unzufriedene Patienten oft weiter. In der festen Überzeugung, Nahrungsmittel seien für ihre Beschwerden verantwortlich, bemühen sie sich um Testergebnisse, die eher ihren Erwartungen entsprechen.

IgG ist Ausdruck einer natürlichen Immunantwort.

Zur großen Verärgerung der Allergologen werden IgG-Tests inzwischen auch zur Abklärung von chronischen Erkrankungen und Beschwerden angeboten, deren Ursache in einer vermeintlichen, nicht erkannten Nahrungsmittelunverträglichkeit liegen soll. Zu diesen Krankheitsbildern werden chronische Darmerkrankungen wie Reizdarmsyndrom, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, entzündliche Hauterkrankungen wie Psoriasis und Akne sowie allgemeine Symptome wie Migräne, chronische Müdigkeit und Übergewicht gezählt.

Für keine dieser Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen lägen sichere Hinweise vor, dass der Nachweis von Serum-IgG- oder -IgG4-Antikörpern gegen Nahrungsmittel einen diagnostischen oder pathologischen Wert besitze, heißt es in der Leitlinie. Diese Tests seien daher wegen der irreführenden Interpretation der Ergebnisse abzulehnen, da sie dann als Begründung für ungerechtfertigte Diäten verwendet würden. Leider tragen nach Angaben von Kleine-Tebbe einzelne Krankenkassen zusätzlich zur Verunsicherung bei, indem sie Kosten der bisher nur als IGeL angebotenen Tests übernehmen. "Es ist absurd, wenn in Zeiten knapper Budgets das Geld der Versicherten für untaugliche IgG-Tests gegen Nahrungsmittel ausgegeben wird," so der Allergologe.

Reaktionen auf Nahrungsmittel

Unverträglichkeitsreaktionen auf Nahrungsmittel können auf allergischer Überempfindlichkeit (Nahrungsmittelallergie) oder nicht allergischer Überempfindlichkeit (Nahrungsmittelintoleranz, Pseudo-Allergie) beruhen.

  • Prävalenz: 2- bis 3 Prozent der Erwachsenen und etwa 4 Prozent der Kleinkinder haben eine Nahrungsmittelallergie; von Nahrungsmittelintoleranz sind weniger als 1 Prozent betroffen.
  • Symptome: Nahrungsmittelallergien äußern sich durch Hautreaktionen wie Juckreiz, Rötung, Quaddeln und Atemwegsbeschwerden (Fließschnupfen, Asthma) bis hin zu anaphylaktischen Reaktionen; es können auch Reaktionen im Mund und Rachen (orales Allergie-Syndrom), Übelkeit, Bauchschmerzen, Durchfälle auftreten. Bei der Pseudo-Allergie sind die Symptome ähnlich.
  • Diagnostik: Bei Nahrungsmittelallergien steht die Anamnese im Vordergrund; Überprüfung der Hinweise durch Hauttest oder den Nachweis entsprechender IgE-Antikörper im Serum. Bei unklarer Anamnese kann ein Provokationstest weiterhelfen. Beim Nachweis einer Intoleranz (Pseudo-Allergie) versagt die klassische Diagnostik, da keine immunologische Reaktion zugrunde liegt. Allein der Provokationsversuch führt hier zur Klärung. (ikr)
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Kommentare
Michaela Kramkowski 19.06.200923:59 Uhr

Nahrungsmittelunverträglichkeit

Schön, dass es endlich mal eine klare Linie zu diesem Thema gibt. Hatte schon mehrfach Patienten zur Ernährungsberatung, die mit einer ganzen Liste an Nahrungsmitteln kamen, die sie angeblich nicht vertragen und daher nicht mehr essen dürften. Dies hätte auf Dauer unweigerlich zu einer Fehl- bzw. Mangelernährung geführt. Es stellte sich jedes Mal nach Auslassdiät etc. heraus, dass gar keine Allergie bestand, im allgemeinen nicht einmal eine Intoleranz.

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