Laserpointer

Große Gefahr für Kinderaugen

Laserpointer gehören definitiv nicht in Kinderhände. Trotzdem kommt es immer wieder zu gravierenden Unfällen - in der Regel mit bleibenden Sehschäden.

Von Thomas Müller Veröffentlicht:
Laserpointer: Liegt die Leistung unter 1 mW und wird der Lichtstrahl nicht direkt ins Auge gehalten, sind die Geräte harmlos.

Laserpointer: Liegt die Leistung unter 1 mW und wird der Lichtstrahl nicht direkt ins Auge gehalten, sind die Geräte harmlos.

© simoneminth / fotolia.com

MINNEAPOLIS. Wer häufig Vorträge hält, wird einen besitzen, auch Hobbyastronomen und Jäger finden Gefallen an Laserpointern. In der Regel sind die Geräte harmlos, sofern ihre Leistung unter 1 mW liegt und sich niemand den Strahl direkt ins Auge hält.

Stärkere Laser dürfen für den Privatgebrauch in Deutschland und den meisten Ländern nicht vertrieben werden, jedoch kann jeder Laser bis zu 10.000 mW im Internet aus China bestellen. Zwar werden solche Geräte oft vom Zoll abgefangen, ihr Besitz ist aber nicht verboten. Kommt es jedoch zu Unfällen, ist der Besitzer haftbar. In den USA sind Laserpointer bis 5 mW im Handel, darüber hinaus dürfen sie nicht als Pointer bezeichnet werden.

Laserangriffe auf Piloten

Trotz solcher Vorschriften ereignen sich immer wieder zufällige oder absichtlichen Verletzungen. In den USA wurden im Jahr 2014 knapp 4000 Angriffe mit Laserpointern auf Flugzeugpiloten registriert, auch Polizisten werden oft geblendet.

Zu ernsthaften Verletzungen kommt es jedoch vor allem bei Kindern, die sich mit einem solchen Pointer aus nächster Nähe ins Auge leuchten, berichten Forscher um Dr. David Almeida von einer Augenklinik in Minneapolis (Pediatrics 2016; online 1. September).

Die Ärzte haben vier Fallbeispiele aus der Klinik vorgestellt. In einem Fall war ein zwölfjähriger Junge betroffen. Kurz nachdem er in den Strahl eines Grünlichtlasers geschaut hatte, entwickelte er bilateral einen zentralen Gesichtsfeldausfall.

Die Funduskopie ergab Klumpen im Pigmentepithel sowie eine fokale retinale Atrophie in beiden Augen. Die optische Kohärenztomografie (OCT) der Makula offenbarte eine Schädigung im fovealen Fotorezeptor-Ellipsoid, der bestkorrigierte Snellen-Index lag links bei 20/30. Sieben Monate später hatte sich an dem Befund nichts geändert.

Nicht viel besser erging es einem neunjährigen Jungen mit einem zentralen Gesichtsfeldausfall im rechten Auge (Snellen-Index 20/50). Er hatte in das Licht eines grünen Laserpointers geschaut, das von einem Spiegel reflektiert worden war. Hier kam es zu einer Schädigung der subfovealen äußeren Retina. Nach einer Prednisolonbehandlung über zwei Wochen hinweg verbesserte sich die Sehschärfe rechts auf 20/30.

Im dritten Beispiel hatte ein 16-jähriger Junge die Retina beider Augen beim Spielen mit einem Pointer ebenfalls mit grünem Laserlicht malträtiert. Beidseitig lag der Snellen-Index zunächst bei 20/30. Nach zwei Wochen klagte der Patienten über eine weitere Verschlechterung des zentralen Sehvermögens, der Index lag nun bei 20/40 und blieb bei diesem Wert, zudem hatte die Atrophie des Pigmentepithels zugenommen.

Schließlich berichten die Augenärzte von einem zwölfjährigen Jungen mit zentralem Sehverlust und zentralem Gesichtsfeldausfall im rechten Auge nach einem Blick in den Strahl eines Rotlichtlasers.

Der SnellenIndex war mit 20/70 äußerst bedenklich, neben einer Pigmentepithelatrophie fielen den Ärzten auch subretinale Blutungen sowie neovaskuläres Wachstum auf. Nach der intravitrealen Behandlung mit Bevacizumab normalisierte sich die Sehschärfe innerhalb eines Jahres weitgehend.

Leistung oft höher als angegeben

Normalerweise dürfte es Augenverletzungen mit handelsüblichen Laserpointern von weniger als 5 mW Leistung nicht geben, schreiben die Ärzte um Almeida. So sollte der Lidschlussreflex greifen, bevor der Lichtstrahl die Retina verbrennt. Vom Laserlicht faszinierte Kinder schauten jedoch oft ohne zu blinzeln in den Strahl.

 Auch stimme die angegebene Leistung oft nicht: In einer Messung bei 122 Laserpointer mit einem angegebenen Wert von weniger als 5 mW hätten 90 Prozent der Grünlichtlaser und 44 Prozent der Rotlichtlaser diese Leistung überschritten. Eine Leistung über dem Zehnfachen des Nennwerts ist offenbar keine Seltenheit.

Die Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden führe nicht immer zu den gewünschten Erfolgen, einfach abwarten, ob sich das Sehvermögen wieder verbessert, sei daher auch eine Option. Bei störenden Gefäßneubildungen empfehlen die Ärzte um Almeida eine Behandlung mit EGF-Hemmern wie Bevacizumab.

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