Insulin-Analoga: Umstellung ist oft nicht nötig

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Vertragsärzte können in vielen Fällen ihren Patienten mit Typ-2-Diabetes weiterhin kurzwirksame Insulinanaloga auf Kassenrezept verordnen, soweit dies medizinisch indiziert ist. Hintergrund dafür sind Rabattvereinbarungen, die die Hersteller Lilly, Novo Nordisk und Sanofi-Aventis inzwischen mit vielen Kassen geschlossen haben. Sie sorgen dafür, daß kurzwirksame Analoga für die Kassen nicht teurer sind als Humaninsuline.

Dies macht es möglich, daß gesetzlich versicherte Patienten in ihrer Therapie trotz eines umstrittenen Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) nicht umgestellt werden müssen. Der GBA war auf Empfehlung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zu der Ansicht gekommen, kurzwirksame Insulinanaloga für Patienten mit Typ-2-Diabetes seien nicht wirtschaftlich und dürften daher nicht zu Lasten der Kassen verordnet werden.

Durch die steigende Zahl von Rabattverträgen gibt es für Ärzte und Patienten nun eine Alternative: Hersteller wie Lilly beispielsweise haben Direktverträge unter anderem mit Barmer Ersatzkasse, Deutsche BKK, Techniker Kasse sowie mit Betriebskassen und Innungskassen in Hessen und Rheinland-Pfalz geschlossen. Mit den AOK-Verbänden stünde man im Gespräch, teilte ein Lilly-Vertreter mit.

Zudem können Ärzte dann von der GBA-Entscheidung abweichen, also kurzwirksame Insulinanaloga auf Kassenrezept verordnen, wenn erstens eine Allergie gegen Human-insulin besteht, wenn zweitens auch durch eine Intensivierung der Therapie eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist und wenn drittens aufgrund unverhältnismäßig hoher Humaninsulindosen eine Therapie mit einem kurzwirksamen Analogon wirtschaftlicher ist. (fst)

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