Bessere Chancen auf Behindertenausweis
NEU-ISENBURG (eb). Der Bundesrat hat die Voraussetzungen geändert, unter denen Diabetiker einen Schwerbehindertenausweis beantragen können. Darauf weist der Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN) hin. Nach der Neuregelung ist nun der Behandlungsaufwand für die Bewilligung ausschlaggebend und nicht wie bisher das Behandlungsergebnis. Ab sofort gelten Diabetiker als schwerbehindert, wenn sie täglich mindestens vier Insulininjektionen benötigen, deren Dosis sie abhängig von Blutzucker, Ernährung und Bewegung selbst anpassen. Zudem müssen die Patienten durch "erhebliche Einschnitte" gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sein.