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Screening auf Gestationsdiabetes für alle Schwangere

MAINZ (eis). Das Screening auf Gestationsdiabetes (GDM) mit einem Blutzucker-gestützten Verfahren ist jetzt verbindlich in die Mutterschaftsrichtlinien als Kassenleistung aufgenommen worden. Fachgesellschaften bewerten dies als ein historisches Datum für die Verbesserung der GDM-Diagnostik.

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Schwanger? Dann schon mal anmelden zum Diabetes-Screening!

Schwanger? Dann schon mal anmelden zum Diabetes-Screening!

© Petro Feketa / iStockphoto.com

GDM ist eine der häufigsten Schwangerschaftskomplikationen in Deutschland. Als bisheriger Höchststand wurde 2010 die Erkrankung bei 23.872 Frauen (3,7 Prozent aller Schwangeren) diagnostiziert, wie Dr. Helmut Kleinwechter aus Kiel beim Diabetes Update in Mainz berichtet hat.

Mit dem bisher angebotenen Urinzucker-Screening wurden aber viele Betroffene nicht erkannt. Der Beschluss des GBA für ein Blutzucker-gestütztes Verfahren ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger ab dem 3. März in Kraft getreten.

"Damit kann das Screening jetzt auch Risikogruppen wie sozial Schwachen und Migrantinnen angeboten werden, für die der Test bisher als Selbstzahlerleistung nicht infrage kam", betont Kleinwechter.

Zur Früherkennung können jetzt alle Schwangeren zwischen der 24. und der 28. SSW ein Suchtest auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen bekommen.

So läuft der Suchtest: Zunächst wird eine Glukoselösung (mit 50g Glukose) getrunken; die Schwangere muss nicht nüchtern sein. Eine Stunde nach Einnahme wird der Butzuckerwert bestimmt.

Bei Blutzuckerwerten ab 135 mg/dl und bis 200 mg/dl sollte dann zeitnah ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT) vorgenommen werden, und zwar nach Einhaltung von mindestens acht Stunden Nahrungskarenz.

Der Blutzucker muss dabei im Venenblut mit einem qualitätsgesicherten Verfahren bestimmt werden. Handmessgeräte sind ausgeschlossen. Gemessen werden der Nüchternwert sowie der Ein- und Zweistundenwert nach Glukosebelastung.

Die Grenzwerte liegen bei 92, 180 und 153 mg/dl. Wird nur ein Grenzwert erreicht, liegt ein GDM vor und eine Therapie ist indiziert. Sie erfolgt nach Blutzuckertagesprofil mit Zielwerten unter 90 mg/dl nüchtern und unter 120 mg/dl zwei Stunden postprandial.

Reichen Lebensstiländerungen nicht aus, muss mit Insulin behandelt werden. Orale Antidiabetika sind für Schwangere nicht zugelassen.

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