Leitlinie

Wann Blutzucker-Selbstmessung indiziert ist

Indikationen für Blutzuckerselbstmessungen sind ein neu diagnostizierter Diabetes, Ein- und Umstellphasen sowie labile Stoffwechsellagen.

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NEU-ISENBURG. In der neuen Nationalen Versorgungsleitlinie "Therapie des Typ-2-Diabetes" sind explizit Situationen benannt, in denen "Plasmaglukosemessungen, gegebenenfalls als Selbstmessung (SMBG), notwendig sind oder passager notwendig sein können", und zwar auch für Patienten, die sich nicht Insulin spritzen.

Hierzu gehören neben dem neu diagnostizierten Diabetes auch Ein- und Umstellphasen sowie "labile Stoffwechselsituationen mit häufigen Unterzuckerungen". In diesen Fällen soll die Selbstmessung vor allen Mahlzeiten erfolgen, aber nur so lange, bis das Therapieziel erreicht ist.

Auch bei neu aufgetretenen Erkrankungen, z. B. schweren Infektionen, Durchfall oder Erbrechen kann die SMBG den Experten zufolge sinnvoll sein, da es hier oft zu "akuten Änderungen der Ernährung" komme.

Eine Indikation besteht ferner bei psychischen Erkrankungen, die den Patienten daran hindern, die Therapieempfehlungen umzusetzen. In Erwägung zu ziehen ist die SMBG darüber hinaus bei geplanten Operationen sowie bei Hypoglykämien vor allem nach Sport oder Bewegung bei Patienten, die glukosesenkende Substanzen mit entsprechendem Nebenwirkungsprofil erhalten.

Die Experten weisen darauf hin, dass die Selbstmessung nicht zur Diagnose eines Diabetes mellitus geeignet ist. Hierfür sollen nur Glukosewerte herangezogen werden, die mit einer qualitätskontrollierten Labormethode gemessen wurden.

Bei der Bewertung der Selbstkontrolle des Urinzuckers - diese stellt das wesentlich billigere Verfahren dar -  sind sich die beteiligten Gremien uneins: Während DEGAM und AkdÄ den Nutzen beider Verfahren bei nicht insulinpflichtigen Diabetikern gleich einschätzen, sehen DDG und DGIM in der Uringlukoseanalyse "keinen Standard in Diagnostik und Therapieüberwachung". (eo)

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