Kosmetikum mildert braune Flecken im Gesicht

MÜNCHEN (wst). Zur topischen Therapie bei kosmetisch störenden Hyperpigmentierungen steht jetzt in Deutschland ein neues Kosmetikprodukt mit dem Wirkstoff 4-n-Butyl-Resorcinol zur Verfügung. Der Wirkstoff hat in einer randomisierten Studie bei Frauen mit Melasma die braunen Flecken im Gesicht deutlich abgeschwächt.

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Melasma ist eine endokrine, durch Sonnenlicht verstärkte Hypermelanose überwiegend im Gesicht. Betroffen sind meist erwachsene Frauen, bei denen sich der Hormonstatus aktuell geändert hat, etwa in der Schwangerschaft oder nach einer neu verordneten hormonellen Kontrazeption. Daran erinnerte Professor Jean-Paul Ortonne vom Hôpital de l'Archet in Nizza bei einer Veranstaltung von Merck Frankreich in München.

In einer von Ortonne geleiteten Studie waren 32 Frauen zwischen 18 und 50 Jahren mit einem mäßig- bis schwergradigen Melasma aufgenommen worden. Sie erhielten zur zweimal täglichen Applikation für jede Gesichtshälfte je ein Sprühfläschchen.

Ein Fläschchen enthielt eine 0,3-prozentige Lösung des depigmentierenden 4-n-Butyl-Resorcinols (als IKLEN® Rucinol® Serum angeboten) oder nur die Trägerlösung. Zusätzliche mußte ein Breitband-Sonnenschutzmittel verwendet werden.

Im Verlauf von drei Monaten besserte sich der elf Stufen umfassende klinische Pigmentationsscore (0 = keine Pigmentation, 10 = schwarzbraune Pigmentation) auf den mit Verum behandelten Gesichtshälften von im Mittel 7,5 auf 6,2. Auf den mit Placebo behandelten Gesichtshälften fiel der Score von 7,5 auf 6,7.

Der Unterschied war signifikant. In einer offenen, zwölfwöchigen Folgephase behandelten die Frauen nun das ganze Gesicht zweimal täglich mit dem Wirkstoff. Die Pigmentierung besserte sich weiter deutlich, wobei sich das kosmetische Ergebnis beider Gesichtsseiten zunehmend anglich.

Die Therapie wurde gut vertragen, wie Ortonne berichtete. Gelegentliche leichte Hautirritationen waren auf der mit Wirkstoff behandelten Gesichtsseite nicht häufiger als auf der mit Placebo behandelten. Das Produkt müssen Betroffene selbst zahlen; es kann auf einem Grünem Rezept verordnet werden.

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